26. Juli 2018

ACHTUNG: akute Waldbrandgefahr, absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot!

In Zeiten erhöhter Gefahr ist das Feuern im Wald und in Waldesnähe gemäss kantonaler Waldgesetzgebung verboten. Das Amt für Wald und Naturgefahren weist in solchen Fällen speziell darauf hin.