FAQ zur Beherbergungsabgabe & Digitalen Meldeclient / Gästekarte

Hier erhalten Sie die wichtigsten Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Beherbergungsabgabe, dem digitalen Meldeclient und zur digitalen Gästekarte.

FAQ zum digitalen Meldeclient und zur digitalen Gästekarte

Trotz des Wegfalls der Gästetaxen und Tourismusförderungsabgabe pro Logiernacht ist der Beherberger weiterhin verpflichtet, seine Gäste bei Arosa Tourismus anzumelden, unabhängig davon wie viele Nächte pro Jahr die Liegenschaft vermietet wird. Jeder aktive Beherberger/Vermieter der Gemeinde Arosa erhält einen Zugang zum feratel Web Client, bei welchem die Gästemeldung digital seit Mai 2021 erfasst werden können. Der händische Meldeschein kann in einer Übergangsphase noch zum Einsatz kommen, entfällt aber für die kommenden Jahre.

Der Link für den MeldeClient ist folgender: https://webclient4.deskline.net/aro/de/Login

Nebst den Beherbergern müssen auch Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter, welche der Pflicht zur Beherbergungsabgabe gemäss Art. 4 TG unterstehen, ihren eigenen Aufenthalt wie auch den Aufenthalt ihrer Gäste an Arosa Tourismus melden. Dies unabhängig davon, ob die Räumlichkeiten an mehr oder weniger als 28 Tagen vermietet werden.
Falls Sie neu Eigentümer einer Wohnung in der Gemeinde Arosa sind, bitten wir Sie sich direkt mit der Gemeinde Arosa in Verbindung zu setzen unter tourismus@gemeindearosa.ch. Allfällige Mutationen laufen ebenfalls über die Gemeinde Arosa. 

Ausstellung der Karten
Seit der Sommersaison 2021 wird die Gästekarte (Arosa Card) über ein Cardsystem der Firma Feratel digital ausgestellt. Gästekarten gibt es aktuell nur in der Sommersaison. Jeder Beherberger/Vermieter hat künftig folgende Möglichkeiten, die Gästekarten über einen eigenen Zugriff im «feratel Meldeclient» auszustellen:

1. Gästekarte dem Gast per Mail zustellen
Der Beherberger/Vermieter gibt die Daten im Meldeclient ein und sendet die Gästekarten direkt online per Mail an seine Gäste. Die Gästekarten können dann vom Gast entweder im Wallet auf den jeweiligen Handys gespeichert oder selbst als PDF gedruckt werden.

2. Gästekarte ausdrucken
Der Beherberger/Vermieter druckt die Gästekarten mittels Laserdrucker auf einer A4-Ausdruck-Vorlage aus und übergibt die Karten den Gästen beim Check-In.
Diese Möglichkeit wird nur Grossvermietern empfohlen. 

Somit müssen die Gäste für die Ausstellung der Arosa Card nicht mehr den Schalter von Arosa Tourismus aufsuchen.
A4-Ausdruck-Vorlagen können bei Arosa Tourismus bezogen werden und sind für den Sommer 2022 kostenfrei.

Eine Übersicht wie die neuen Karten (A4 gedruckt oder mobile Version), sowie das Begleitschreiben beim E-Mail-Versand aussehen wird, finden Sie in diesem Handbuch ebenfalls abgebildet. Das Handbuch ist auch im feratel Cardsystem sichtbar. 

Aufwand digitale Erfassung
Der Aufwand für die Online-Erfassung der Gästedaten inkl. Ausstellung der Karten ist überschaubar und bewusst einfach gehalten, sodass das Handling mit einem Basis-Computer-Wissen vorgenommen werden kann. Schulungsunterlagen und Videos finden Sie weiter unten auf der Seite.

Der händische Meldeschein kommt in der Übergangsphase mindestens bis Ende Sommersaison 2022 weiterhin zum Einsatz. Wir empfehlen Ihnen jedoch, per sofort auf den digitalen Meldeclient umzusteigen, welcher viele Vorteile mit sich bringt. Mittelfristig werden die händischen Meldescheine abgelöst und kommen nicht mehr zum Einsatz. Voraussichtlich ab Sommer 2023 wird dem Beherberger für die Erfassung von händischen Meldescheinen eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühr ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definiert.
Gäste, welche für den Bezug der Gästekarten und Abgabe der Meldescheine direkt an Arosa Tourismus verwiesen werden, bedient die Tourismusorganisation selbstverständlich wie bisher kompetent vor Ort.

Falls Sie nach der Schulung bei der Eingabe der Gästedaten weitere Instruktionen benötigen, empfehlen wir Ihnen die Videoanleitung und/oder das Handbuch zu konsultieren, welche beide im WebClient unter «Gästemeldungen» hinterlegt sind.

Das Handbuch «Versand print@home/MobileCard» finden Sie unter «Gästekarten-System» im Tab «Handbücher».

Wir empfehlen Ihnen dringend, dieses Handbuch vor der ersten Erstellung der digitalen Gästekarte sorgfältig zu studieren.

Eine Übersicht wie die neuen Karten (A4 gedruckt oder mobile Version), sowie das Begleitschreiben beim E-Mail-Versand aussehen wird, finden Sie in diesem Handbuch ebenfalls abgebildet.

Auf den Gästekarten (egal ob digital oder physisch) ist ein QR-Code abgedruckt, welcher Zutritt zu allen All-Inclusive Leistungen bietet, inkl. Zugang durch die Drehkreuze der Arosa Bergbahnen (nur Arosa Seite).

Die Bergbahnen Lenzerheide sind nicht inbegriffen. 

Weiterhin werden die Zweitwohnungsbesitzer der Gemeinde Arosa All-Inclusive Karten für Ihre Wohnung erhalten. Dies wird anhand der Wohnungsgrösse errechnet. Falls mehr Karten als gesetzlich verankert benötigt werden, können diese für CHF 60.-/Saison bezogen werden. Die CHF 60.- sind für Kinder ab 6 Jahren zu entrichten. Für Kinder unter 6 Jahren können kostenlos Karten bezogen werden.

Ausgabestellen für Zweitwohnungsbesitzer:
Die Gästekarte (Arosa Card) wird über ein Cardsystem der Firma Feratel digital ausgestellt. Man kann bei der Bestellung weiterhin entscheiden, ob man die Karte in physischer Form oder neu digital ausgestellt haben möchte. Den schnellste Weg die Karten zu bestellen finden Sie hier.

Falls Sie die Karten an einem Schalter beziehen wollen, bieten sich folgende Orte: Bei der Gemeinde Arosa in Arosa, Gemeinde Arosa in St.Peter,  Informationsbüro Langwies, Informationsbüro Peist oder an der Gästeinformation von Arosa Tourismus gegen Vorweisung der Rechnung der Gemeinde Arosa für die Beherbergungsabgabe abgeholt werden.

Ausgabestellen für Einheimische:
Seit der Sommersaison 2021 wird die Gästekarte (Arosa Card) für Einheimische über ein Cardsystem der Firma Feratel digital ausgestellt. Man kann bei Abholung weiterhin entscheiden, ob man die Karte in physischer Form oder neu digital möchte. 
Der schnellste Weg die Karten zu bestellen, finden Sie hier.

Falls Sie die Karten an einem Schalter beziehen wollen, bieten sich folgende Orte: Bei der Gemeinde Arosa in Arosa, Gemeinde Arosa in St.Peter,  Informationsbüro Langwies, Informationsbüro Peist oder an der Gästeinformation von Arosa Tourismus.

Nein. Die Erfassung der Gästemeldung erfolgt digital über den feratel MeldeClient. Die Gästemeldung wird so direkt an Arosa Tourismus und die Gemeinde Arosa übermittelt.

Mit der Einführung des digitalen Meldewesens wurde auch die digitale Gästekarte eingeführt und der Gast erhält keine Key-Card mehr, sondern eine digitale Version zugestellt oder alternativ ein Ausdruck vom Vermieter. Somit müssen die Gäste für die Ausstellung der Arosa Card nicht mehr den Schalter von Arosa Tourismus aufsuchen. Das vereinfacht einerseits die Administration bei den Vermietern, andererseits ist sich der Gast an solche Ausdrucke bereits gewohnt (Flugreisen, SBB-Tickets, Konzerttickets etc.). Wir sind ausserdem überzeugt, dass eine grosse Mehrheit der Gäste die digitale Gästekarte zunehmend als MobileCard, auf ihrem Smartphone im Wallet, ablegen wird.

Die Nutzung der digitalen Karte funktioniert gleich wie die Key-Card, analog den Vorjahren. Der in beiden Varianten (digital wie auch physische Karte) enthaltene QR-Code, ist auf der Karte sichtbar und für alle All-Inclusive Leistungen gültig. Dementsprechend können auch die Drehkreuze bei den Arosa Bergbahnen (nur Arosa Seite) verwendet werden. An den All-Inclusive Standorten werden die Karten gescannt, um zu prüfen, ob diese auch wirklich gültig sind.           

Ja. Wir empfehlen Ihnen jedoch, per sofort auf den digitalen Meldeclient umzusteigen.

Der händische Meldeschein kann in der Übergangsphase bis Ende Sommersaison 2022 weiterhin zum Einsatz kommen. Mittelfristig werden die händischen Meldescheine ganz abgelöst. Voraussichtlich ab Sommer 2023 wird dem Beherberger für die Erfassung von händischen Meldescheinen eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühr ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definiert.

Gäste, welche für den Bezug der Gästekarten und Abgabe der Meldescheine direkt an Arosa Tourismus verwiesen werden, bedient die Tourismusorganisation selbstverständlich wie bisher kompetent vor Ort. Bis zum Ende der Sommersaison 2022 können für die Ausstellung der Gästekarten weiterhin kostenlos Meldescheine am Schalter von Arosa Tourismus abgegeben und eingelöst werden. Die Handhabung bleibt analog den Vorjahren.

In diesem Fall empfehlen wir dem Vermieter entweder die MobileCard erneut per E-Mail an sich selber (Reception) zu senden und das PDF-Dokument (A4 Format) für den Gast auszudrucken, oder die Erstellung eines Duplikats. Gästekarten, die vorgängig per E-Mail als MobileCard versendet wurden, können im Anschluss nicht mehr zusätzlich gedruckt werden.

Achtung: Duplikate ersetzen immer die bestehende Karte durch eine neue Karte. Der Gast muss informiert sein, dass seine ursprüngliche Karte nicht mehr gültig (gesperrt) ist und er ausschliesslich die neue verwenden soll! Egal ob als MobileCard oder in gedruckter Form.

Die Einführung der digitalen Gästekarte hat viele Vorteile, bringt jedoch auch Gefahren des Betrugs mit sich. Zur Eindämmung dieser Betrugsfälle, welche für die ganze Destination zum Nachteil sind, gibt es gewisse Pflichtfelder. So müssen immer der Vorname, Nachname, Nationalität und die Alterskategorie (Erwachsene, Jugendliche oder Kinder) erfasst werden. Dies erlaubt es, gegenüber unseren Akzeptanzstellen die Personen eindeutig zu identifizieren. Andererseits können so auch Analysen gemacht werden, wie stark die einzelnen All-Inclusive Angebote genutzt wurden. Die Daten werden selbstverständlich gemäss Datenschutz-Richtlinien vertraulich behandelt und nicht anderweitig verwendet.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeinde Arosa gerne betreffend Tourismusgesetz oder Rechnungsstellung der Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgabe zur Verfügung.
T. +41 81 378 67 24, M. tourismus@gemeindearosa.ch

Bei Fragen zur Nutzung des digitalen Meldeclients und der digitalen Gästekarte können Sie sich gerne bei Arosa Tourismus, Silvano Ottiger, Leiter Digitalisierung melden. T. +41 81 378 70 34, M. feratel@arosa.ch

FAQ zur Beherbergungsabgabe seit Sommer 2021

Mit der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde das neue Tourismusgesetz per Juni 2021 vom Aroser Stimmvolk angenommen. Anstelle der bisherigen Kurtaxen- und Tourismusförderungs-abgaben pro Logiernacht werden die Abgaben auf Basis der Unterkunftskapazität erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeinde Arosa.

Alle Detailinformation zum Reglement sowie Gesetz stehen unten auf der Seite zum Download bereit. Die wichtigsten Eckpunkte für Beherberger/Vermieter werden nachfolgend erläutert. 

Seit Juni 2021 gilt für die gesamte politische Gemeinde Arosa dasselbe Tourismusgesetz. Gemäss angenommener Gesetzesgrundlage wurden die verschiedenen Ortschaften in zwei Kernzonen eingeteilt:

Zone A = Arosa
100% Verrechnung

Zone B = Calfreisen, Castiel, Langwies, Litzirüti, Lüen, Molinis, Pagig, Peist und St. Peter
Reduzierter Verrechnungssatz von 30%

Wird eine Unterkunft mehr als 29 Tage im Jahr vermietet oder ist diese auf einer Vermietungsplattform ersichtlich, wird der Eigentümer als Beherberger veranlagt und ist somit verpflichtet die Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgaben zu entrichten.

Beherbergungsabgabe
Die Beherbergungsabgaben-Grundtaxe beträgt CHF 400.00 pro Objekt und pro Jahr zuzüglich CHF 22.00 pro Quadratmeter Nettowohnfläche pro Jahr. Dieser Betrag kann der Vermieter entweder im Mietpreis pro Nacht einrechnen oder als definierte "Anteilsabgabe Infrastruktur" integrieren.

Da die Abgabe keine offizielle Taxe ist, darf diese auch nicht so genannt werden.

Tourismusförderungsabgabe
Die Tourismusförderungsabgabe besteht aus der Grundtaxe von CHF 200.00 pro Jahr zuzüglich CHF 3.50 pro Quadratmeter Nettowohnfläche der Wohnung(en).

Die Grundtaxe beträgt CHF 400.00 pro Objekt pro Jahr zuzüglich CHF 8.00 pro Quadratmeter Nettowohnfläche pro Jahr.

Tourismusförderungsabgabe
Für die Zweitheimischen der politischen Gemeinde Arosa fällt keine Tourismusförderungsabgabe an.

Beherbergungsabgabe
Die Beherbergungsabgabe beträgt für Hotelbetriebe CHF 1'100.00 pro Zimmer und Jahr.

Tourismusförderungsabgabe
Die Tourismusförderungsabgabe setzt sich aus der Grundgebühr von CHF 200.00 pro Betrieb und CHF 180.00 pro Zimmer zusammen.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeinde Arosa gerne betreffend Tourismusgesetz oder Rechnungsstellung der Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgabe zur Verfügung.
T. +41 81 378 67 24, M. tourismus@gemeindearosa.ch

Bei Fragen zur Nutzung des digitalen Meldeclients und der digitalen Gästekarte können Sie sich gerne bei Arosa Tourismus, Silvano Ottiger, Deskline & Data Manager melden. T. +41 81 378 70 34, M. feratel@arosa.ch