Fischen am Heidsee in Lenzerheide
Ruhe. Entpannung. Naturerlebnis.
Informationen zum Fischen am Heidsee
Du willst im Heidsee auf Fischfang gehen? Dann benötigst du ein Fischereipatent. Du möchtest Fischen einmal ausprobieren, als Gruppe oder mit deiner Schulklasse? Da haben wir ebenfalls die passende Lösung für dich parat.
Aufgrund des Classic Cars kommt es in der ersten Woche am 2. und 3. Juni 2023 von 7.00 bis 18.00 Uhr zu Einschränkungen am Seeufer.
Tageskarten kannst du ab 8. Juni 2023 kaufen.
- Widerhaken sind nicht erlaubt
- Maximal ein Drillingshaken oder drei einzelne Hacken
- Es darf nur mit einer Angelrute gefischt werden
Kategorie | Preis |
---|---|
Tageskarte | CHF 25.00 |
2-Tageskarte | CHF 45.00 |
Wochenkarte | CHF 110.00 |
2-Wochenkarte | CHF 150.00 |
Saisonkarte* | CHF 310.00 |
Saisonkarte Jugendliche* (von 12 bis und mit 16 Jahre, für nicht Einheimische) |
CHF 150.00 |
Einheimische Kinder und Jugendliche der Gemeinde Vaz/Obervaz zwischen 12 und 16 Jahren erhalten gegen Vorweisen des Einheimischen Ausweis ein Fischereipatent kostenlos.
*Saisonkarten werden nur gegen Vorzeigen des SANA- oder Schweizerischen Sportfischerbrevets ausgestellt.
Das kantonale Fischereipatent ist am Heidsee nicht gültig. Die Fischereipatente für den Heidsee kannst du bei folgenden Verkaufsstellen beziehen:
- Informationsbüro Lenzerheide
- Gemeindeverwaltung Vaz/Obervaz
- Allmountain Sports Lenzerheide
- Adi's Fliegenshop.ch, Haldenstein
- Fishing Products Battaglia, Zizers und Chur
- Bruder Sport, Thusis
- Postplatz Kiosk, Valbella
- Hotel Seehof, Valbella
- Handslaget, Masanserstrasse 27, Chur
Zum Patentbezug sind Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren berechtigt. Kinder unter 12 Jahren dürfen mit eigener Angelrute das Kontingent eines erwachsenen Patentinhabers:in nutzen. Oder unter Anleitung des Fischereiaufsehers Beat Kilgus im Heidsee fischen. Eine komplette Angelausrüstung mietest du am besten beim Fischereiaufseher, T +41 76 510 95 85.
Köderautomaten findest du beim Wassersportcenter.
Es gilt die Fischereiverordnung der Gemeinde Vaz/Obervaz. Was in dieser Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, wird von der kantonalen Fischereiverordnung reglementiert.
Fischereiverordnung Heidsee Lenzerheide
Das kantonale Fischereipatent ist im Heidsee nicht gültig.
Saisonbeginn: 1. Juni 2022
Wochen und Saisonpatente, Tageskartenverkauf ab 8. Juni 2022
Saisonende: 15. Oktober 2022
- Bis zum 14. August 2022 beschränkt sich das Fischen zeitlich auf 5.00 bis 22.00 Uhr.
- Ab 15. August 2022 von 6.00 bis 21.00 Uhr.
- Zwischen dem Seerestaurant und der Bootsvermietung ist das Fischen von 9.30 bis 18.00 Uhr nicht gestattet.
Das Fischen am Heidsee ist nur mit der Bewilligung der Gemeinde Vaz /Obervaz erlaubt.
Hinweis: Das Kantonale Fischerpatent ist für den Heidsee nicht gültig!
- In der ersten Saisonwoche werden keine Tageskarten ausgegeben.
- Verkauf von Tageskarten ab 8. Juni 2022.
- Der maximale Tagesfang pro Patentinhaber ist 4 Fische beschränkt.
- Der maximale Saisonfang ist auf 100 Fische beschränkt.
- Karpfen müssen sofort und schonend zurück gesetzt werden
- Massfische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Es kann kein zweites Patent für den gleichen Tag erworben werden.
- Das Mindestmass für Forellen beträgt 24 cm, für Schleien 40 cm.
- Karpfen müssen schonend zurückgesetzt werden.
Auf den Inseln und dem gesamten Bootssteg ist das Fischen verboten (Ausnahme Picknick Insel).
Alle untermassigen Fische sind mit nasser Hand sorgfältig von der Angel zu lösen ( oder abschneiden ) und ohne Rücksicht auf ihren Zustand unverzüglich und behutsam wieder ins Wasser einzusetzen.
- Die Verwendung des Feumers zur Landung angehakter Fische ist obligatorisch.
- Jegliches Hältern der Fische ist verboten.
- Lebende Köderfische sind verboten.
Die ausgefüllte Fangstatistik muss ohne Ausnahme innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Patents in den Briefkasten auf dem Seedamm eingeworfen oder bei den Ausgabestellen abgegeben werden. Wenn die Fangstatistik nicht eingereicht wird, erfolgt eine Verzeigung.
- Fischeingeweide müssen in einem verschlossenen Plastiksack in den Abfallbehältern deponiert werden.
- Fischeingeweide dürfen weder im See noch in den Uferpartien entsorgt werden.
- Der Fang von Elritzen (Bammeli) ist nur mit dem Heidseepatent erlaubt.
- Das Mitnehmen von Elritzen ist verboten.
- Die Elritze darf nicht lebend am Angelhaken angebracht werden.
Nach dem Fang eines Massfisches ist die Statistik unverzüglich nachzuführen.
Fischer:innen haben bei der Ausübung des Fischens das Patent und die nachgeführte Statistik auf sich zu tragen und den Aufsehenden unaufgefordert vorzuweisen.
Das Fangen frei lebender Tiere zu Erwerbszwecken ist gemäss Art. 19 des Bundesgesetzes über Natur und Heimatschutz verboten.
Bei Verdacht einer Fischvergiftung hat der Inhaber des Fischereipatentes dieses Vorkommnis unverzüglich dem Fischereiaufseher der Gemeinde Vaz /Obervaz, Beat Kilgus (T +41 76 510 95 85) oder der Gemeindepolizei (T +41 81 385 21 04) zu melden.