Teilnahmebedingungen
Für Wettbewerbe
1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs ist Arosa Tourismus. Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram und wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
2. Ablauf des Wettbewerbs
Der Wettbewerbs-Ablauf wird im Wettbewerbs-Beitrag auf Instagram oder Facebook erläutert.
3. Teilnahmerecht
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 13 Jahre alt und in der Schweiz wohnhaft ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten einer Teilnahme zustimmen. Das Vorliegen einer solchen Zustimmung kann von der Veranstalterin überprüft werden.
4. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
5. Gewinnbenachrichtigung und Gewinnanerkennung
Der Gewinner wird auf Instagram direkt per Privatnachricht gebeten, sich bei uns zu melden. Erfolgt innerhalb von 72 Stunden keine Reaktion auf unsere Gewinnbenachrichtigung, behalten wir uns vor, einen neuen Gewinner zu küren.
6. Datenschutz
Die persönlichen Angaben der Teilnehmer werden nur für die Durchführung und die Zwecke des Gewinnspiels verwendet. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
7. Manipulation / Sperre
Arosa behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschliessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Teilnehmende versuchen, ihre Teilnahme zu manipulieren oder gegen die Teilnahmebedingungen verstossen. Rechtswidrige, diskriminierende oder unsittliche Informationen sowie die Verletzung von Rechten Dritter und Belästigungen sind untersagt und führen zum Ausschluss.
8. Haftungsausschluss
Jegliche Haftung von Arosa Tourismus ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9. Korrespondenz / Rechtsweg
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Teilnahmebedingungen unterstehen dem materiellen Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Arosa, Graubünden.